Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamt*innen bleiben in Österreich oft folgenlos. Seit Jahren beobachten wir eine häufig vorkommende Ursache dafür: Sogar wenn Fehlverhalten klar festgestellt wird, kann der*die Täter*in oftmals nicht identifiziert werden. Denn Polizeibeamt*innen müssen keine sichtbare Kennzeichnung tragen – weder in Form eines Namensschilds noch einer Kennzeichnungsnummer. Betroffene von Polizeigewalt sind darauf angewiesen, selbst nach der Dienstnummer zu fragen. Aber die Praxis zeigt: Das funktioniert nicht!
Wir fordern daher, dass Polizist*innen im Dienst klar identifizierbar sein müssen! Nur dann können Ermittlungen wirksam sein und vor Straflosigkeit schützen.
Jetzt Petition unterschreiben!
Die im Jänner 2024 neu eingerichtete Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe soll Polizeigewalt konsequent untersuchen. Das ist grundsätzlich begrüßenswert. Aber damit wirksam strafrechtlich ermittelt werden kann, braucht es die Kennzeichnungspflicht, die als internationaler Menschenrechtsstandard bereits erprobt und anerkannt ist. Viele europäische Länder machen es vor – Österreich muss jetzt nachziehen. Denn zurzeit verlaufen viele Verfahren wegen Misshandlungsvorwürfen im Sand, weil nicht klar nachvollzogen werden kann, welche*r Polizist*in für eine unrechtmäßige Amtshandlung verantwortlich war. Dann kann auch niemand zur Rechenschaft gezogen werden – ein Schlag ins Gesicht für Betroffene von Polizeigewalt!
Die Kennzeichnungspflicht muss diese Lücke dringend füllen und kann das Vertrauen in die Polizei stärken. Es darf bei der Ausübung von Amtsgewalt keine Anonymität geben. Fordere mit uns eine Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen, um Straflosigkeit bei Polizeigewalt zu verhindern!
Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend eine Kennzeichnungspflicht in Österreich einzuführen, so dass Polizeibeamt*innen im Dienst bei jeder Amtshandlung, etwa durch das sichtbare Tragen einer Dienstnummer auf der Uniform, identifizierbar sind.