Kurdin wegen Mitarbeit bei Hilfsorganisation zum Tode verurteilt

Pakhshan Azizi setzte sich für vertriebene Frauen und Mädchen im Nordosten Syriens ein. Nur deshalb nahmen die iranischen Behörden die Angehörige der kurdischen Minderheit fest und folterten sie. Im Juli 2024 wurde Pakhshan Azizi wegen „bewaffneter Rebellion gegen den Staat“ (baghi) zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde lediglich aufgrund ihrer friedlichen humanitären Arbeit verhängt – sie hat kein Verbrechen begangen. Pakhshan Azizi muss sofort freigelassen werden!

Pakhshan Azizi ist bei einer Hilfsorganisation tätig und engagiert sich zivilgesellschaftlich. Zwischen 2014 und 2022 half sie Frauen und Mädchen, die von der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat vertrieben worden waren und sich in Lagern im Nordosten Syriens und in der irakischen Region Kurdistan aufhielten.

Die 40-Jährige gehört der unterdrückten kurdischen Minderheit im Iran an. Ethnische Minderheiten, darunter kurdische Bevölkerungsgruppen, werden im Iran nach wie vor diskriminiert. Seit den „Frau, Leben, Freiheit“ Protesten Ende 2022 machen die iranischen Behörden zudem verstärkt von der Todesstrafe Gebrauch, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen.

Nach ihrer willkürlichen Festnahme am 4. August 2023 wurde Pakhshan Azizi gefoltert und befand sich fünf Monate in Einzelhaft. Sie hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, das Verfahren gegen sie war zutiefst unfair. Ihr Todesurteil basiert lediglich auf ihren friedlichen menschenrechtlichen und humanitären Aktivitäten und steht aller Wahrscheinlichkeit nach mit ihrer kurdischen Identität in Verbindung.

Humanitäre Hilfe ist kein Verbrechen. Pakhshan Azizi muss sofort bedingungslos freigelassen werden!

Freilassung fordern

Dieser Appell richtet sich an Gholamhossein Mohseni Ejei, Oberste Justizautorität.

Bitte beachten: Allen Personen mit persönlichen Beziehungen in den Iran raten wir, eine Teilnahme zu prüfen. Dieses Schreiben wird mit Vor- und Nachname an den Adressaten im Land gesandt.

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