Mein Körper, mein Menschenrecht!

amnesty_schwangerschaftsabbruch_entkriminalisieren

Der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht, das in Österreich nicht ausreichend gewährleistet wird.

Menschen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sind zahlreichen Hürden ausgesetzt. Ihr Entschluss wird systematisch erschwert: durch mangelnde Versorgung, gesellschaftliche Stigmatisierung und finanzielle Belastungen.

Zudem sind Abbrüche in Österreich immer noch eine Straftat, die nur unter bestimmten Bedingungen straffrei sind. Dieser Zustand ist unhaltbar und fördert die Stigmatisierung von Betroffenen. 

Wir fordern daher, dass das Recht auf legalen, sicheren und leistbaren Schwangerschaftsabbruch in ganz Österreich sichergestellt wird!

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Das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden und eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden, ist Teil unserer reproduktiven Rechte. Dennoch sehen wir weltweite Einschränkungen dieses Menschenrechts. Auch in Österreich ist die Selbstbestimmung von Menschen, die ungewollt schwanger sind, eingeschränkt. 

Wir fordern von der österreichischen Bundesregierung: 

Finanzielle  Hürden im Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen abzubauen und eine angemessene Versorgung in allen Bundesländern sicherzustellen: Denn es gibt zahlreiche Hürden im Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen: Sie sind nicht als reguläre Gesundheitsleistung anerkannt, nicht flächendeckend verfügbar und privat zu bezahlen. Je nach Bundesland müssen Betroffene mitunter weite Strecken zurücklegen, um eine*n Ärzt*in zu finden, die*der einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Die Kosten des Abbruchs und die hinzukommenden Reisekosten können insbesondere Personen, die von Armut betroffen sind, vor große Hürden stellen.

Die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Mit der fast 50 Jahre alten Fristenlösung sind Schwangerschaftsabbrüche weiterhin als einzige Gesundheitsleistung immer noch im Strafgesetzbuch geregelt. Warum ist das so problematisch? Der Paragraf 96 StGB stellt Abbrüche grundsätzlich unter Strafe. Der Folgeparagraf regelt die Ausnahmen, unter welchen sie straffrei sind. Das bedeutet sowohl für Personen, die einen Abbruch durchführen lassen als auch für die durchführenden Ärzt*innen: Sie befinden sich in einem strafrechtlichen Graubereich. Die Folgen sind Stigmatisierung und Versorgungslücken. 

Fordere mit uns von der österreichischen Bundesregierung, Schwangerschaftsabbrüche endlich vollständig zu entkriminalisieren und die Hürden im Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen abzubauen! 

Wir wissen heute, dass weder die Kriminalisierung noch der erschwerte Zugang von Schwangerschaftsabbrüchen Abbrüche verhindert. Sie machen sie nur weniger sicher und verursachen mehr Leid. Trotz dieser Tatsache gerät das Recht auf Schwangerschaftsabbruch weltweit vielerorts unter Druck, beispielsweise in Polen und in den USA. Die Uhr darf nicht zurückgedreht werden! Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ist Teil unserer reproduktiven Rechte. Niemand darf zur Fortführung einer ungewollten Schwangerschaft gezwungen werden. Schützen wir unser Recht auf Selbstbestimmung!

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