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© Arash Ashourinia/Privat
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COVID-19 Gefahr für Gefangene im Iran

Diese Aktion ist abgelaufen. Vielen Dank für euren Einsatz!

 

Das Coronavirus breitet sich in iranischen Gefängnissen immer rascher aus. Hunderte gewaltlose politische Gefangene müssen deshalb umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Die Behörden müssen die Gesundheit aller Inhaftierten schützen und sollten daher ebenfalls in Erwägung ziehen, Untersuchungshäftlinge und besonders gefährdete Personen freizulassen.

Die hygienischen Zustände in den Gefängnissen sind miserabel. Es werden nur wenige Vorkehrungen getroffen, um die Verbreitung der Krankheit innerhalb der Haftanstalten zu verhindern.

Die Behörden haben jedoch bereits Tausende Gefangene freigelassen, um sie vor einer Ansteckung zu schützen. Doch gerade jene Menschen, die zu Unrecht im Gefängnis sind, wurden bisher nicht freigelassen.

Die inhaftierte Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh ist aus Protest in den Hungerstreik getreten. Frauenrechtsverteidigerinnen wie Yasaman Aryani und ihre Mutter müssen ebenfalls freigelassen werden. Auch der Österreicher Kamran Ghaderi, der sich nach einem unfairen Verfahren im Evin-Gefängnis befindet, ist aufgrund seiner schlechten Gesundheit in besonderer Gefahr!

 

Hintergrundinformationen

In iranischen Gefängnissen breitet sich das Coronavirus und die dadurch ausgelöste Krankheit COVID-19 immer weiter aus. Amnesty International fordert von den iranischen Behörden, die Gefängnispopulation angemessen zu schützen. Seit im Iran der Coronavirus-Ausbruch im Februar 2020 öffentlich bekannt wurde, fürchten viele Menschen um die Gesundheit ihrer inhaftierten Verwandten. Sie fordern die Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen und aller Personen, die lediglich auf der Grundlage von politisch motivierten Anklagen inhaftiert sind.

Es wird befürchtet, dass die Menschen in iranischen Gefängnissen aufgrund schlechter Haftbedingungen und der mangelhaften Versorgung mit Hygieneartikeln besonders in Gefahr sind, sich zu infizieren. Die Familienangehörigen von Inhaftierten haben daher die Gefängnisbehörde, die dem Justizministerium untersteht, aufgefordert, die Gefängnisse regelmäßig zu desinfizieren, Schutzmasken und Handreiniger bereitzustellen, alle mutmaßlich Infizierten unter Quarantäne zu stellen und möglichst viele Gefangene vorübergehend aus der Haft zu entlassen.

Zwar hat die iranische Justiz einige Pläne zur Verhinderung eines COVID-19-Ausbruchs in Gefängnissen verkündet; so sollen beispielsweise Tausende Gefangene vorübergehend gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt werden, und einige Gefangene sollen begnadigt werden. Allerdings gibt es Hunderte gewaltlose politische Gefangene, die sich trotz dieser Pläne nach wie vor in Haft befinden werden.

Situation in einzelnen Gefängnissen

Die außerhalb des Irans ansässige Menschenrechtsgruppe Human Rights Activists News Agency berichtet Folgendes: In der Stadt Varāmīn sind im Gefängnis Shahr-e Rey (auch bekannt als Gharchak-Gefängnis) kürzlich zwei Menschen an COVID-19 gestorben. Sie befanden sich in Einzelhaft und hatten keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Im Gharchak-Gefängnis hatte es zuvor einige positive Corona-Fälle gegeben. Trotzdem wurde bei allen anderen Inhaftierten lediglich Fieber gemessen, und man stellte ihnen eine Bleichmittel-Wasser-Lösung zur Verfügung, mit der sie selbst Oberflächen reinigen sollten. Laut Angaben der Gefangenen führten die Dämpfe der Reinigungslösung zu Lungenreizungen.

Aus dem Zentralgefängnis von Karadsch werden täglich neue Corona-Fälle gemeldet. Einige Gefangene sind dort in den Hungerstreik getreten, um gegen den Mangel an Hygieneartikeln und anderen Präventivmaßnahmen zu protestieren. In einem bestimmten Trakt des Gefängnisses von Urmia traten Anfang März 2020 mehr als Hundert Inhaftierte in den Hungerstreik, um dagegen zu protestieren, dass trotz einiger vermuteter Corona-Fälle nicht genügend Hygieneartikel zur Verfügung gestellt wurden.

Im Teheraner Evin-Gefängnis musste der Frauentrakt desinfiziert werden, nachdem eine Gefängniswärterin positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Zuvor musste sich Berichten zufolge der gesamte Trakt ein einziges Desinfektionsmittel teilen. Die Menschenrechtsorganisation Ahwaz Human Rights Organization berichtete zudem, dass sich im Zentralgefängnis von Ahvāz zwei Inhaftierte mit dem Coronavirus angesteckt hätten, andere Gefangene im selben Trakt jedoch nicht getestet würden. Im Evin-Gefängnis begannen mehrere gewaltlose politische Gefangene einen Hungerstreik, da sich die Behörden nach wie vor weigern, sie vorübergehend aus der Haft zu entlassen.

Staat verantwortlich für gesundheitsfürsorge von Gefangenen

Laut Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sind Gefängnisinsassen ganz besonders von Infektionskrankheiten wie COVID-19 bedroht, und die Haftbedingungen können dieses Risiko noch weiter verstärken. So besteht zum Beispiel das Risiko höherer Ansteckungsraten, insbesondere in überfüllten Einrichtungen und wenn die Gesundheitsversorgung im Gefängnis schlechter ist als extern.

Nach dem Völkerrecht und den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) müssen die Gefängnisbehörden allen Inhaftierten ohne Verzögerung Zugang zu Gesundheitsfürsorge und medizinischer Versorgung gewähren. Der Staat ist für die Gesundheitsfürsorge von Gefangenen verantwortlich. Inhaftierte Menschen sollten bei der Gesundheitsversorgung denselben Standard genießen wie nicht inhaftierte Personen. Hierzu zählen auch Tests, Prävention und Behandlung von COVID-19. Wenn ein Gefängnis über eigene Klinikeinrichtungen verfügt, müssen diese ausreichend Personal haben und für die angemessene Versorgung und Behandlung von Gefangenen ausgestattet sein. Gefängnisinsassen, die fachärztliche Behandlung bzw. eine Operation benötigen, sind in Spezialkliniken oder zivile Krankenhäuser zu verlegen.

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